Bankenrecht

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Bankenrecht

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Das Bankenrecht umfasst neben den alltäglichen Geschäften des privaten Giro- und Zahlungsverkehrs insbesondere auch das Kreditsicherungsrecht, das Wertpapier- und das Bürgschaftsrecht. Probleme können nicht nur im Bereich der Kreditvergabe und -abwicklung, sondern auch im Geldanlagebereich entstehen, insbesondere wenn zur Prüfung ansteht, ob das Kreditinstitut der ihm obliegenden Beratungspflicht nachgekommen ist.

Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:

– Überprüfung von Kreditverträgen

– Beratung nach der Kündigung von Kreditverträgen oder der gesamten Geschäftsverbindung seitens

der Bank

– Überprüfung von Bürgschaftsverträgen, insbesondere auf Überforderung des Bürgen und auf

Sittenwidrigkeit

– Beratung im Hinblick auf etwaige Beraterhaftung bei Kapitalverlusten im Zusammenhang mit

Wertpapier- und Fondsgeschäften

– Überprüfung des Vorliegens eines Verbundgeschäftes, insbesondere bei Zeichnung geschlossener

Immobilienfonds

Ihr Ansprechpartner:

        • Ingo Michelsen