Arbeitsrecht

Vor dem Hintergrund der sich gerade in diesem Bereich ständig ändernden Gesetzgebung und ausufernden Rechtsprechung zeigt sich umfassender Beratungsbedarf bei Unternehmen, Institutionen und Arbeitnehmern. Ziel ist es, im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben wirtschaftlich verträgliche Lösungen zu finden.

Dies gilt insbesondere für Unternehmen bei anstehenden Umstrukturierungen, bei Personalabbau, bei Betriebs- (Teil-) Stilllegung, Standortwechseln, Einschaltung von Beschäftigungsgesellschaften ebenso wie im alltäglichen Umgang mit dem Betriebsrat. Hierzu gehören auch Verhandlungen bei Betriebsänderungen über Interessenausgleich und Sozialplan.

Arbeitnehmer beraten und vertreten wir in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich
und gerichtlich auch unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen, insbesondere bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:

  • Beratung von Unternehmen sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht
  • Beratung von Arbeitnehmern in vertraglichen und tariflichen Angelegenheiten
  • Verhandlungen mit Betriebsrat
  • Vertragsgestaltung
  • Vereinbarungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen