Gesellschaftsrecht

Soll ein Unternehmen gegründet werden, so stellt sich zunächst die Frage der zu wählenden Gesellschaftsform. Die Entscheidung darüber wiederum bedarf der engen Abstimmung mit dem steuerlichen Berater des Unternehmens.

Im Falle des Unternehmenskaufes oder des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen stellen sich haftungsrechtliche Fragen, wie zum Beispiel die Übernahme von Verbindlichkeiten oder der Übergang von Arbeitsverhältnissen.

Gerät das Unternehmen in die Krise, so können sich Probleme hinsichtlich der von den Gesellschaftern begebenen Darlehen ergeben. Bei fehlender Nachfolgeregelung – gerade bei Familienunternehmen – kann sich die Notwendigkeit einer ordentlichen Liquidation des Unternehmens ergeben.

Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:

– Abfassung von Gesellschaftsverträgen

– Vorbereitung der Gründungsunterlagen

– Beratung bei Sachgründungen

– Kapitalerhöhung/ -herabsetzung

– Unternehmenskaufvertrag

– GmbH-Anteilskaufvertrag

– Nachfolgeregelungen

– Management Buyout

– Liquidation/ Übernahme des Amtes des Liquidators

– Notgeschäftsführung

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