Das Bankenrecht umfasst neben den alltäglichen Geschäften des privaten Giro- und Zahlungsverkehrs insbesondere auch das Kreditsicherungsrecht, das Wertpapier- und das Bürgschaftsrecht. Probleme können nicht nur im Bereich der Kreditvergabe und -abwicklung, sondern auch im Geldanlagebereich entstehen, insbesondere wenn zur Prüfung ansteht, ob das Kreditinstitut der ihm obliegenden Beratungspflicht nachgekommen ist.
Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:
– Überprüfung von Kreditverträgen
– Beratung nach der Kündigung von Kreditverträgen oder der gesamten Geschäftsverbindung seitens der Bank
– Überprüfung von Bürgschaftsverträgen, insbesondere auf Überforderung des Bürgen und auf Sittenwidrigkeit
– Beratung im Hinblick auf etwaige Beraterhaftung bei Kapitalverlusten im Zusammenhang mit Wertpapier- und Fondsgeschäften
– Überprüfung des Vorliegens eines Verbundgeschäftes, insbesondere bei Zeichnung geschlossener Immobilienfonds
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