Erbrecht

Für die Erblassergeneration stellt sich die Frage, ob und wie Teile ihres Vermögens schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden und was mit ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Die Generation der Erben beschäftigt in erster Linie die Frage der Nutzung und Auseinandersetzung des auf sie übergegangenen Vermögens.

Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:

– Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

– Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

– Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

– Geltendmachung und ggf. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

– Vorsorgevollmacht

– Testamentsvollstreckung

– Stiftung

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